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Wohnung und Behinderung vereinbaren

November 23rd, 2009 · No Comments

Wohnung und Geh-Behinderung unter einen Hut zu bekommen, ist oftmals schwierig. Gerade wenn man an den Rollstuhl gefesselt ist, müssen Wohnungen einige Merkmale aufweisen, die vor allem in ländlichen Gegenden schwer zu finden sind. Deswegen in eine Stadt zu ziehen, in der das Angebot behindertengerechter Immobilien oft größer ist, kommt nicht für alle Menschen, die unter einer Behinderung zu leiden haben, in Frage.

Vor allem nach einem Unfall ist die Situation schwierig. Man hat eine Wohnung, sein gewohntes Umfeld, und sein geregeltes Leben, in das man aber als eingeschränkt mobiler Mensch zurückkehrt. Wenn dann in der Wohnung Hürden, wie einige Treppen, zu schmale Türen oder sogar Absätze innerhalb der Räume zu überwinden sind, gestaltet sich das schwierig.

Hat man die Immobilie gemietet, muss man schon Glück haben, dass der Besitzer des Hauses oder der Wohnung sich bereit erklärt, die nötigen Umbauten zu finanzieren. Nur wenn er sich wirklich weigert, ist man gezwungen, die Wohnung oder gar den Wohnort zu wechseln. Hier braucht man in jedem Fall die Hilfe von der Familie – oder, falls man alleine ist, die einer Behörde.

Eine Wohnung zu finden, die wirklich behindertengerecht eingerichtet ist, ist auch in der Stadt schwer. Zwar gibt es hier viel mehr Angebote an Immobilien, die mit einem Aufzug versehen sind, aber die Türbreite oder der nötige Einbau eines Bade-Lifts können immer noch Hürden sein, die man meistern muss. In einer behindertengerechten Wohnung muss man noch einiges beachten, wie zum Beispiel die Erreichbarkeit der oberen Regale und die Höhe der Küche, die sich für einen an den Rollstuhl gefesselten Menschen ganz anders gestalten, wie für einen Gesunden.