Oft hört man es aus Erzählungen oder aus den Medien, dass Menschen ihre Immobilien an den Tierschutz überschreiben. Sie wollen zum Beispiel sicherstellen, dass das Haus mangels Verwandtschaft nicht an den Staat fällt, oder jemand damit Schindluder betreibt. Die enge Verbundenheit zu einem Haustier ist oft Auslöser, der lokale Tierschutzverein ist Nutznießer der gültigen Hinterlassenschaft, sofern das Testament regelkonform und bei voller geistiger Frische verfasst wurde. Sollten Hinterbliebene das Testament anfechten wollen, haben sie kaum eine Chance, denn höchstens ein Pflichtteil steht ihnen noch zu.
Nicht immer denken die älteren Herrschaften so weit, wie es eigentlich angebracht wäre. Oft ist es für den Tierschutz gar nicht möglich, die Immobilien auch sachgemäß zu verwenden. Sicher dürfen die Verantwortlichen in diesem Fall zum Beispiel Mieter suchen und die Einnahmen dazu verwenden, Tiere in Not zu retten. Zweckgebunden als Tierheim kommen aber nur große Immobilien mit entsprechenden Außenanlagen und abseits von Wohnsiedlungen gelegen in Frage. Die Nachbarn würden sich bedanken, wenn Geruch und Lärm vom Nachbargrundstück sie stört. Eine solche Situation hat mehr als nur schlimme Konsequenzen, denn rechtliche Schritte der sich gestört fühlenden Menschen sind kaum vermeidbar.
Die richtigen Immobilien zu finden, ist für Tierschützer allgemein schwer. Zu teuer, zu sanierungsbedürftig oder eben zu klein oder falsch gelegen: Allerhand Steine liegen auf dem Weg zum neuen Tierheim, in denen es den Vierbeinern gut geht. Finanziert werden Immobilien für ein solches Tierheim immer von Spenden, es sei denn, die Gemeinden lassen sich überzeugen, ein Gebäude zur Verfügung zu stellen oder gar zu bauen.
